Die Wende
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Oberbayerische Heimstätte und Anmeldung von Ansprüchen auf Rückübertragung von Besitzständen im Gebiet der ehemaligen DDR.
Wir freuen uns, Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin, um sicher zu stellen, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter anwesend ist.